Lieferungs- und Zahlungsbedingungen


Geltung

Vertragsschluss

Lieferbedingungen

Preise

Zahlungsmodalitäten

Eigentumsvorbehalt

Einbauten in Fremdeigentum

Gewährleistung

Haftung

Datenschutz

Gewinnspiele

Anwendbares Recht

Gerichtsstand

Salvatorische Klausel


1. Geltung (nach oben)

1.1 Unsere Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Lieferbedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis anderer, von unseren Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers Lieferungen durchführen.


1.2 Für EDV-Software gelten ergänzend die „Software-Nutzungsbedingungen“.


1.3 Unsere Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.


2. Vertragsschluss (nach oben)

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Erst mit dieser Auftragsbestätigung kommt ein Vertrag zustande. Auch Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte- oder sonstige Leistungsdaten sind ebenfalls nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Unsere Verkaufsangestellten und Handelsvertreter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.


3. Lieferbedingungen (nach oben)

Soweit nicht anders vereinbart liefern wir unsere Waren grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch uns setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie zum Beispiel die rechtzeitige Anlieferung des Fahrzeugs, oder die Leistung einer Anzahlung oder Vorkasse, erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist - außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung - der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben den Verzug zumindest grob fahrlässig zu vertreten. Werden der Versand beziehungsweise die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- beziehungsweise der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Lieferfristen laufen ab dem Datum der Auftragsbestätigung. Sie sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat.


4. Preise (nach oben)

Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Hückeswagen oder ab Werk zzgl. Fracht, Porto und Verpackung. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


5. Gefahrübergang (nach oben)

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die Rücksendung der Ware ist nur dann zulässig, wenn hierüber vorher mit uns eine Vereinbarung getroffen worden ist. Die Rücksendung muss stets frei erfolgen. Waren, die nach Muster oder nach besonderer Vorschrift bestellt bzw. angefertigt worden sind (Sonderanfertigungen), werden nicht zurückgenommen.


6. Zahlungsmodalitäten (nach oben)

Soweit nicht anders vereinbart (z.B. Online-Kauf), sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsstellung zahlbar. Rechnungsbeträge bis EURO 2.500,00 sind ohne Skontoabzug innerhalb von 30 Tagen fällig oder können innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto bezahlt werden. Rechnungsbeträge über EURO 2.500,00 sind sofort bei Übergabe der Ware fällig. Im Fall des Online-Kaufs gewähren wir bei Lastschrifteinzug, Vorkasse oder Scheckzahlung 5 % Skonto bzw. bei Zahlung mittels PayPal werden 2 % Skonto gewährt. Sollte Ihr Konto nicht die erforderliche Deckung aufweisen, sind wir berechtigt Rücklastschriftgebühren in Höhe von € 10,00 zzgl. einer Bearbeitungsgebühr geltend zu machen, wobei Ihnen der Gegenbeweis, dass geringere Gebühren angefallen sind frei bleibt. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Käufer über die Art der erfolgten Berechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können, im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Käufer in Verzug, werden wir die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §288 BGB geltend machen. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere er einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, so sind wir berechtigt die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. Bei Sonderanfertigungen oder Einbau in fremde Fahrzeuge behalten wir uns Vorkasse oder Teilanzahlung vor.


7. Eigentumsvorbehalt (nach oben)

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor.


7.2 Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers wegen Diebstahls, Bruchs, Feuer-, Wasser- und sonstiger Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.


7.3 Der Besteller darf den Liefergegenstand nicht zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.


7.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Fristsetzung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.


7.5 Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Seiten des Bestellers berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.


7.6 Der Besteller kann die in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstände im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs veräußern oder verarbeiten. Dies gilt jedoch nur, solange der Besteller mit seiner Zahlung an uns nicht in Verzug ist. Die Forderungen, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer erwachsen, werden bereits jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an und sind berechtigt, Auskunft über die Abnehmer und die Höhe der Forderung zu verlangen. Der Besteller bleibt neben uns zur Einziehung der Forderungen gegen die Abnehmer befugt, solange nicht von uns etwas anderes bestimmt wird. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Liefergegenständen, die nicht uns gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Preises als abgetreten.


7.7 Etwaige Be- und Verarbeitung des Liefergegenstandes nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Wird der Liefergegenstand durch Verbindung oder Vermengung wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache oder wird durch die Verarbeitung oder Umbildung eine neue Sache hergestellt, so überträgt uns der Besteller bereits hiermit sein Eigentum beziehungsweise Miteigentum an dieser Sache und verpflichtet sich, die Sache für uns mit kaufmännischer Sorgfalt und unentgeltlich in Verwahrung zu halten. Im Falle der Weiterveräußerung findet Ziffer 7.6 entsprechende Anwendung. Bei Entstehen von Miteigentum entspricht unser Anteil dem Teil, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zum Wert der neuen Sache ergibt.

7.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25 % übersteigt.


7.9 Soweit die Rechtsordnung eines Staates, in den die Liefergegenstände geliefert werden sollen, als Voraussetzung für die Gültigkeit des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere auch den Gläubigern des Bestellers gegenüber besondere Erfordernisse vorsieht, ist es Aufgabe des Bestellers, unverzüglich alles zu tun, damit der Eigentumsvorbehalt zum Entstehen kommt und bis zur Zahlung des gesamten Kaufpreises erhalten bleibt. Der Besteller trägt die damit eventuell verbundenen Kosten.


8. Einbauten in Fremdeigentum (nach oben)

Sollte der Einbau in ein Fahrzeug erfolgen, das nicht im Eigentum des Bestellers steht (z.B. Leasingfahrzeug o.ä.), ist der Besteller verpflichtet, uns vor Einbau der Gegenstände die schriftliche Genehmigung des Eigentümers nachzuweisen. Wir sind berechtigt, den Einbau solange zurückzustellen, bis der Besteller die erforderlichen Nachweise erbracht hat. Etwaige Liefertermine verschieben sich entsprechend.


9. Gewährleistung (nach oben)

Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ab Lieferdatum leisten wir für Mängel der Kaufsache nach unserer Wahl zunächst Nachbesserung, Ersatz, Kaufpreisminderung oder Gutschrift. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an unseren Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Der Käufer muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangen wir nach unserer Wahl, dass: a. das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird; b. der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und einer unserer Mitarbeiter zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Von den durch die Nachbesserung beziehungsweise Ersatzlieferung entstehenden Kosten tragen wir soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes, einschließlich des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus, ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalls billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der Monteure und Hilfskräfte sowie sonstige Mitarbeiter und Vertreter. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für Sachmängel in folgenden Fällen: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage beziehungsweise Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung und ungeeignete Betriebsmittel.


10. Haftung (nach oben)

Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir -aus welchen Rechtsgründen auch immer nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit von uns garantiert wurden, bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.


11. Datenschutz (nach oben)

Die zur Abwicklung des Vertrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden vom Besteller zur Verfügung gestellt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden gespeichert. Wir verpflichten uns, alle persönlichen Daten vertraulich zu behandeln und vor jedem unberechtigten Zugriff zu schützen. Die Behandlung der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstdatenschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, wobei den Grundsätzen der Datensparsamkeit und Datenvermeidung in besonderer Weise Rechnung getragen wird.


11. Allgemeine Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen (nach oben)

Punkte 1 bis 15


1 Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die KaRo Kanal- und Rohrreinigungsmaschinen GmbH (nachfolgend: KaRo).

Gewinnspiele werden unter Umständen mit verschiedenen Kooperationspartnern durchgeführt, diese werden namentlich im Gewinnspiel erwähnt.

Wird das Gewinnspiel auf der Plattform eines Drittanbieters durchgeführt (z.B. Facebook, Instagram, etc.) steht dieses in keiner Verbindung zu dem Plattformanbieter und wird in keiner Weise durch diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert.


2 Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht und einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Eine Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen sowie Mehrfachteilnahmen sind nicht gestattet.

Die Teilnehmer müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel nachweisen. Weisen die Teilnehmer innerhalb der von KaRo gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält KaRo vor, die Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.

Wird das Gewinnspiel über eine Drittplattform durchgeführt, ist die Teilnahme nur mit Konten der Plattform gestattet, welche auf eine reale Person mit dem angegebenen Namen lauten. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht erlaubt.


3. Gewinne

Gewinne werden in der Ankündigung des Gewinnspiels beschrieben und / oder es gibt eine separate Information zu den Gewinnen, z.B. durch einen Aushang oder eine Verlinkung zu einer Website.

In dem unwahrscheinlichen Fall der Nichtverfügbarkeit des/eines Gewinn behält sich KaRo das Recht vor, diesen nach eigenem Ermessen durch einen gleichwertigen Gewinn zu ersetzen.


4. Wie erfolgt die Teilnahme?

Die Art und Form der Teilnahme wird in dem jeweiligen Gewinnspiel beschrieben.

Die Einsendung darf keine unanständigen, unmoralischen, verleumderischen, diskriminierenden und anstößigen Inhalte enthalten, illegale Aktivitäten erwähnen oder dazu aufrufen. Teilnehmer, deren Einsendungen solche Inhalte enthalten, werden disqualifiziert.


5. Rechte (nur bei Durchführung auf einer Drittplattform)

Mit der Teilnahme räumt der Teilnehmer KaRo das nicht exklusive, unentgeltliche Recht zur Veröffentlichung des Textes / Bildes / Video auf der Drittplattform Präsenz von KaRo ein

Mit der Teilnahme bestätigt der Teilnehmer, dass ihm die Rechte an dem geposteten Inhalt (Text, Bild, Video, etc.) vollumfänglich zustehen beziehungsweise, dass ihm das Posten für das Gewinnspiel gestattet ist. Sofern Rechte Dritter bestehen, bestätigt der Teilnehmer, dass ihm alle Rechte für die Teilnahme an diesem Gewinnspiel eingeräumt wurden.

Das Verwenden von fremden Inhalten (Texte, Bilder, Video, etc.) aus dem Internet ist daher - ohne die Einwilligung der Rechteinhaber - nicht gestattet.

Der Teilnehmer bestätigt mit der Teilnahme, dass ihm die entsprechenden

Einverständniserklärungen vorliegen und er diese notfalls auch schriftlich beibringen kann. Falls

entgegen der vorstehenden Bestätigungen des Teilnehmers Rechte Dritter durch die Veröffentlichung der Antwort auf der entsprechenden Drittplattform verletzt werden, stellt der Teilnehmer KaRo bei Vertretenmüssen von jedweden Kosten, insbesondere Schadensersatzzahlungen an den Verletzten, frei.


6. Ermittlung der Gewinner und Benachrichtigung

Der / die Gewinner werden per Losverfahren ermittelt.

Bei der Durchführung des Gewinnspiel auf einer Drittplattform werden der / die Gewinner nach Ablauf des Gewinnspieles im Beitrag per Kommentar oder privater Nachricht benachrichtigt und aufgefordert, ihre Kontaktdaten (Name, Adresse) über eine private Nachricht an den entsprechenden KaRo Account der Drittplattform zu senden. Erfolgt die Einsendung nicht zeitnah, kann KaRo dem Gewinner eine Frist für die Einsendung setzen. Erfolgt die Übersendung der Kontaktdaten nicht innerhalb einer von KaRo gesetzten Frist, verfällt der Gewinnanspruch.

Bei der Durchführung des Gewinnspiels auf direktem Wege (z.B. per Web-Formular, Gewinnkarte, Email, etc.) erfolgt die Gewinnbenachrichtigung per Post oder E-Mail an die angegebene Adresse. 

Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung sind KaRo und seine Partner nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Fall nicht.


7. Gewinnübermittlung

Die Gewinnübermittlung findet nach der Gewinnbenachrichtigung und sich daraus ergeben Aufforderungen statt, z.B. die Mitteilung einer Adresse zur Versendung des Gewinns per Post oder die Abholung des Gewinns in unserer Zentrale.

Versand:

Die Adresse kann nach der Teilnahme nicht mehr geändert werden. Im Falle eines unzustellbaren Gewinns sind KaRo und seine Partner nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Der Gewinnanspruch verfällt in diesem Fall.

Mit Versendung geht die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Gewinner über.

Abholung:

Die Abholung eines Gewinns ist ausschließlich mit der Gewinnbenachrichtigung in Verbindung mit einem Ausweisdokument möglich. Die Abholung kann nur in der Zentrale erfolgen.

Erfolgt die Abholung nicht innerhalb von 14 Tagen, verfällt der Gewinnanspruch.


8. Ausschluss von Teilnehmern

KaRo behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.

Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer das Einverständnis von Dritten, die Rechte an dem eingesendeten Inhalt (Bild, Text, Video, etc.) haben, entgegen Ziffer 5 nicht nachweisen kann.

Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.

KaRo bleibt es vorbehalten, den Teilnehmer bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von KaRo gesetzten Frist, behält sich KaRo vor, die Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.

 

Weitere Ausschlussgründe sind in Ziffer 2 und 4 geregelt.


9. Keine Gewinnübermittlung

Sollte eine Gewinnübermittlung an den Gewinner nicht möglich sein (z.B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der Gewinner den Gewinn nicht annimmt) bleibt es KaRo nach eigenem Ermessen überlassen, was mit dem Gewinn erfolgt (z.B. ob der Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an die Teilnehmer, die nicht gewonnen haben, vergeben wird oder ob dieser nicht vergeben und z.B. für ein anderes Gewinnspiel genutzt wird).


10. Datenschutz

Der folgende Datenschutzhinweis gilt für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im

Rahmen der Durchführung von Gewinnspielen

Verantwortlicher

Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne ist die:

KaRo Kanal- und Rohrreinigungsmaschinen GmbH

Industriestr. 37

42499 Hückeswagen

Telefon 0 21 92 - 93 50 - 0

Telefax 0 21 92 - 93 50 - 25

E-Mail info@karotechnik.de

 

Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter des Verantwortlichen ist:

KaRo Kanal- und Rohrreinigungsmaschinen GmbH Datenschutzbeauftragter

Industriestr. 37

42499 Hückeswagen

Email: datenschutz@karotechnik.de

 

Umfang und Zweck der Datenverarbeitung

Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss der Teilnehmer entsprechend der Beschreibung des Gewinnspiels personenbezogene Informationen an uns übermitteln.

Somit erfassen wir bei der Teilnahme von Ihnen folgende Daten:

  • Geschlecht
  • Vor- und Nachname
  • Straße und Hausnummer
  • E-Mail Adresse
  • Postleitzahl und Wohnort
  • Geburtsdatum

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten der Teilnehmer zur Durchführung des Gewinnspiels,

u.a. um festzustellen, ob Sie teilnahmeberechtigt sind sowie zur Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner. Erfassen wir die genannten Daten nicht ist eine Teilnahme am Gewinnspiel bzw. eine Kontaktaufnahme bzgl. einer Gewinnmitteilung nicht möglich.

Die Gewinner werden nach Ablauf des Gewinnspiels entweder postalisch oder per E-Mail über die im

Teilnahmeformular getätigten Angaben informiert. Wird das Gewinnspiel auf einer

Drittanbieterplattform durchgeführt, Fragen wir die vorgenannten Daten, nach Abschluss des Gewinnspiels, über die Benachrichtigungsfunktion der Drittanbieterplattform ab.

Die genannten Daten, die wir im Falle einer Gewinnbenachrichtigung von Ihnen anfragen, dienen ausschließlich der Versendung des jeweiligen Gewinns. Stellen Sie uns die genannten Daten nicht zur Verfügung ist eine Gewinnversendung nicht möglich.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung Durchführung des Gewinnspiels

Die Datenverarbeitung dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Gewinnspiels. Die

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung dieses

Schuldverhältnisses ist somit Art. 6 Abs. 1 lit. b) der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Empfänger der personenbezogenen Daten

Ihre von uns erfassten Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Weitergabe ist für die Durchführung des Gewinnspiels oder die Versendung des Gewinns erforderlich und es liegt eine datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnis vor.

Speicherdauer

Nach Beendigung des Gewinnspiels werden Ihre im Rahmen des Gewinnspiels verarbeiteten Daten grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen gelöscht.

Ihre Betroffenenrechte

Soweit KaRo personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet, stehen Ihnen als Betroffener insbesondere nachfolgende Betroffenenrechte unter den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu.

Auskunft

Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen.

Berichtigung

Sollten Ihre Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie die Berichtigung Ihrer Daten verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

Löschung

Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf Löschung von dem Vorliegen eines legitimen Grunds abhängt. Zudem dürfen keine Vorschriften bestehen, die uns zur Aufbewahrung Ihrer Daten verpflichten.

Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen. Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf Einschränkung der Verarbeitung von dem Vorliegen eines legitimen Grunds abhängt.

Widerspruch

Werden Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erhoben (Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen), steht Ihnen das Recht zu, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen. Im Falle eines Widerspruchs werden wir Ihre Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Beschwerderecht

Sie sind berechtigt, bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen, wenn Sie mit der Verarbeitung Ihrer Daten nicht einverstanden sind.

Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, personenbezogene Daten, die Sie uns mitgeteilt haben, in einem elektronischen Format zu erhalten.


11. Haftungsausschluss

KaRo übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.

Etwaige Gewährleistungsansprüche der Gewinner sind ausgeschlossen.


12. Änderung/Einstellung des Gewinnspiels

KaRo behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.

KaRo ist insbesondere berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn

  • ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird,
  • während der Durchführung auf einer Drittplattform die Nutzungsbedingungen dieser geändert werden, so dass eine Durchführung nicht nach den gültigen Bestimmungen dieser

Plattform möglich ist oder das Gewinnspiel aus Gründen jeglicher Art durch die Drittanbieterplattform gestoppt wurde, oder

  • eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.

13. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.


14. Übertragung, Barauszahlung, Rechtsweg

Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Eventuelle Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


15. Verbraucherschlichtung

Hiermit informieren wir Sie darüber, dass KaRo nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.


12. Anwendbares Recht (nach oben)

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der BRD ggf. unter Einschluss des UN-Kaufrechts.


13. Gerichtsstand (nach oben)

Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGBs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hückeswagen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Erfüllungsort für sämtliche Rechte und Pflichten beider Vertragsteile aus Geschäften aller Art ist ebenfalls Hückeswagen. Wir sind weiter berechtigt, den Besteller nach unserer Wahl am Gericht seines Sitzes oder seiner Niederlassung oder am Gericht des Erfüllungsortes zu verklagen.


14. Salvatorische Klausel (nach oben)

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

Stand November 2012